Haftpflichtschaden
Wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt sind, ist es anzuraten, umgehend einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu kontaktieren.
Hier sind die zentralen Punkte zusammengefasst:
Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie grundsätzlich mehr Rechte und Einfluss als bei einem Kaskoschaden. Die gegnerische Versicherung hat kein Mitspracherecht, insbesondere nicht bezüglich des Schadengutachtens.
Nach einem unverschuldeten Autounfall können Sie einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen, sofern der Schaden die Bagatellgrenze von 750 EUR übersteigt. Die Kosten für das Schadengutachten und gegebenenfalls einen Anwalt trägt die Versicherung des Unfallverursachers.
Ein Schadengutachten ermöglicht nicht nur eine Kostenschätzung für Reparaturen, sondern auch weitere Schadenersatzansprüche wie Mietwagenkosten während der Reparaturzeit und Entschädigung für Wertminderung.
Gerne werden wir Sie über Ihre Rechte informieren, darunter:
Die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung gemäß dem Schadensgutachten, ohne dass eine Reparatur zwingend erforderlich ist.
Die Option auf einen Mietwagen oder eine Entschädigung für Nutzungsausfall während der Reparaturzeit.
Ansprüche auf Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten und gegebenenfalls Verdienstausfall je nach Unfallfolgen.
Die eintrittspflichtige Versicherung muss je nach Szenario zusätzlich zur den Reparaturkosten Abschleppkosten, Verbringungskosten und gegebenenfalls Entsorgungskosten übernehmen.
Bei Personenschäden können Sie mit einem Rechtsanwalt Schmerzensgeld einfordern; die gegnerische Versicherung muss zudem eine Unkostenpauschale für Geschädigte erstatten.
Warum ein unabhängiger Kfz-Gutachter?
Nur ein unabhängiger Kfz-Gutachter gewährleistet, dass keine Interessenkonflikte vorliegen. Er arbeitet nicht mit Versicherungen zusammen und kann daher objektiv den Schaden bewerten. Er wird alle relevanten Details berücksichtigen.
Für Sie als geschädigte Person ist es wichtig, dass Ihr Gutachter Sie über all Ihre Rechte informiert und diese konsequent einfordert. Die Gegenseite hat möglicherweise kein Interesse daran, weshalb Sie das gegnerische Schadenmanagement ablehnen sollten.
Sie sind unschuldig in einem Unfall verwickelt?
Melden Sie sich umgehend bei uns. Wir setzen uns für Ihr Recht ein.
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