Nutzungsausfallentschädigung – Ihre Rechte bei Fahrzeugausfall nach einem Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall ist Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzbar? Dann haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung – auch, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
Wir erklären, was das ist, wann der Anspruch besteht, wie hoch die Entschädigung ausfällt, und welche Alternativen Sie haben.
Was ist Nutzungsausfall?
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein pauschaler Schadensersatz, den Sie als Geschädigte:r erhalten, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall vorübergehend nicht nutzen können, aber kein Ersatzfahrzeug anmieten.
Ziel ist der Ausgleich des Gebrauchsentzugs – also des Vorteils, Ihr Fahrzeug jederzeit selbst nutzen zu können.
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht grundsätzlich bei:
einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden),
einem fahrbereiten, privat oder gewerblich genutzten Fahrzeug vor dem Unfall,
einem unfallbedingten Ausfall oder Unbrauchbarkeit des Fahrzeugs,
einem Verzicht auf einen Mietwagen,
und dem Willen zur Nutzung des Fahrzeugs.
Auch bei fiktiver Abrechnung oder wenn sich die geschädigte Person überobligatorisch hilft (z. B. Nutzung eines Zweitwagens), kann dennoch ein Anspruch bestehen (vgl. BGH VI ZR 373/02).
Nutzungsausfall vs. Mietwagenkosten
Merkmal Nutzungsausfallentschädigung Mietwagenkosten-Erstattung
Nutzung des Fahrzeugs Kein Fahrzeug Mietfahrzeug
Erstattung Pauschalbetrag je TagTatsächliche Kosten mit NachweisAufwandGeringHoch (Rechnungen, Belege, Tarife etc.)AbzugKein Abzug10–15 % Eigenersparnis-AbzugWirtschaftlich sinnvollBei geringer Nutzung oder SparsamkeitBei täglichem Bedarf
Wichtig: Die Versicherung darf keinen teuren Mietwagen ablehnen, wenn eine Nutzungsausfallentschädigung objektiv nicht ausreicht – und umgekehrt.
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
Die Höhe richtet sich nach:
Fahrzeugtyp, Ausstattung und Alter
Einstufung gemäß Sanden/Danner/Küppersbusch
Dauer des Nutzungsausfalls
Nutzungsausfalltabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch
Gruppe Tagessatz (€) *Typische Fahrzeuge
A 29 € VW Up, Fiat Panda, Ford Ka
B 31 € Toyota Yaris, Skoda Fabia
C 38 € VW Golf, Opel Astra, Hyundai i30
D 43 € Audi A3, BMW 1er, Mercedes A-Klasse
E 49 € Skoda Octavia, VW T-Roc
F 55 € Audi A4, BMW 3er, Mercedes C-Klasse
G 65 € BMW 5er, Audi A6, Mercedes E-Klasse
H 79 € Audi Q5, BMW X3, Mercedes GLC
I 87 € Audi Q7, BMW X5, Tesla Model Y
J 99 € Porsche Macan, Mercedes CLS
K 122 € Audi A8, Tesla Model S
L 175 € Porsche Panamera, Mercedes S-Klasse, Luxusfahrzeuge
*Unverbindliche Durchschnittswerte, ohne Gewähr. Die exakte Einstufung erfolgt im Gutachten.
Herabstufung bei älteren Fahrzeugen
Bei älteren Fahrzeugen erfolgt eine Herabstufung:
Nach 5 Jahren: in der Regel eine Gruppe niedriger
Nach 10 Jahren: oft zwei Gruppen niedriger
Diese Anpassung orientiert sich am tatsächlichen Fahrzeugwert und der Ausstattung. Maßgeblich ist hier das Sachverständigengutachten.
Für welchen Zeitraum wird Nutzungsausfall gezahlt?
Die Entschädigung wird für den Zeitraum gezahlt, in dem das Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist.
Bei reparaturfähigem Schaden:
Nutzungsausfall wird für die tatsächliche Reparaturdauer gewährt (z. B. laut Gutachten, Werkstattrechnung),
zuzüglich Überlegungsfrist (2–3 Tage) und ggf. Verzögerungen bei Ersatzteilen,
ab dem Unfalltag, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist oder laut Gutachten nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden darf.
Bei (wirtschaftlichem) Totalschaden:
Nutzungsausfall wird bis zu 14 Kalendertage ab Unfalltag gezahlt,
um eine angemessene Frist für die Ersatzbeschaffung zu gewähren,
bei Verzögerung (z. B. Lieferzeit bei Neuwagen) kann ggf. verlängert werden – mit Nachweis.
Tipps für die Durchsetzung
Lassen Sie durch ein Gutachten die Einstufung des Fahrzeugs und Reparaturdauer feststellen.
Bewahren Sie ggf. Nachweise über die Reparatur oder Ersatzbeschaffung auf.
Verzichten Sie nicht leichtfertig auf Nutzungsausfall – es ist Ihr gutes Recht.
Bei Problemen mit der Versicherung helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche gerichtsfest durchzusetzen.
Lassen Sie sich kostenlos beraten
Als Kfz-Sachverständigenbüro stehen wir Ihnen nicht nur technisch, sondern auch bei der kompletten Schadenregulierung zur Seite.
Wir helfen Ihnen, die richtige Entschädigung zu treffen und sorgen dafür, dass Sie erhalten, was Ihnen zusteht.
Kontaktieren Sie uns jetzt – unkompliziert und unverbindlich.
Kontakt
info@schabersv.de
07931 96 199 96
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.
Sa.
So.
07:30 - 18:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
geschlossen
Unfallbericht als kostenfreier Download.
2024. Alle Rechte vorbehalten.