Wer kommt für die Kosten eines Gutachtens auf?
Hier muss man unterscheiden zwischen Haftpflicht und Kaskoschäden (Teil- und Vollkasko).
Hat jemand Ihr Fahrzeug beschädigt, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall muss die Versicherung des Verursachers die Kosten für das Gutachten übernehmen.
Im Falle eines Kaskoschadens (das sind selbstverschuldete sowie Glas- und Wildschäden) übernimmt die Versicherung die Kosten nur, wenn die Versicherung den Gutachter selbst beauftragt.
Möchten Sie ein Wertgutachten für Ihr Fahrzeug beauftragen, sind die Kosten für die Erstellung des Gutachtens von Ihnen zu tragen.
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